Mittwoch, 18. März 2015

Kein Job wegen Kopftuchs: Studentin erhält 2.500 Euro – Gesellschaft – derStandard.at › Panorama

Junge Wienerin bekam keinen Job in einem Café, weil sie aus religiösen Gründen ein Kopftuch trägt – Unternehmen zahlte Schadenersatz


Wien – Eine bekannte Wiener Café-Konditorei hat einer Wiener Studentin 2.500 Euro als Schadenersatz bezahlt, weil die junge Frau wegen ihres Kopftuches nicht bei der Besetzung eines Jobs berücksichtigt wurde und erfolgreich geklagt hat. Laut Andrea Ludwig vom Klagsverband, die für die Studentin das Verfahren geführt hat, ist es das erste abgeschlossene Gerichtsverfahren gegen ein Unternehmen wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Religion in Österreich, sagte sie dem STANDARD.


Die Studentin, die aus religiösen Gründen Kopftuch trägt, hat sich 2011 als Teilzeit-Servicekraft in einem Café beworben. Auf ihrem Bewerbungsfoto war das Kopftuch deutlich zu erkennen. Eine Mitarbeiterin des Cafés hat sie dann laut Klagsverband angerufen und mitgeteilt, dass die Stelle noch frei sei. Sie müsse aber während der Arbeitszeit ihr Kopftuch ablegen. Dazu erklärte sich die Studentin aber nicht bereit. Für den Job kam sie nicht mehr in Frage.


Die Gleichbehandlungsanwaltschaft wurde nach einem Beratungsgespräch mit der jungen Frau tätig: Eine Diskriminierung bei der Begründung des Arbeitsplatzes aufgrund des Geschlechts oder der Religion ist laut Gleichbehandlungsgesetz nämlich verboten. Der Fall wurde nach einem Schreiben an die Café-Konditorei bei der Gleichbehandlungskommission eingebracht, die eine Diskriminierung feststellte.


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